Schulischer Integrationsassistenz/Integrationshilfen an Regelschulen, Förderschulen und Kindertageseinrichtungen als Jugendhilfeleistung gemäß § 35a Abs.2 Nr. 1 SGB VIII i.V. mit § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

 

Das Angebot der schulischen Integrationshilfe/Schulassistenz durch den Einsatz von Integrationsassistenten, ist eine einzelfallbezogene Unterstützung, Entlastung und Begleitung eines Schulkindes mit einer seelischen Behinderung oder Schüler und Schülerinnen die von Behinderung bedroht sind. Die Integrationshilfen sind für alle Schulformen anwendbar.

 

Es sind Schüler und Schülerinnen angesprochen, die eine allgemeine Schule, eine Förderschule, oder die Schule für Kranke besuchen bzw. besuchen sollen und wegen der individuellen Folgen ihrer Beeinträchtigung zur adäquaten Teilnahme am Schulbesuch und Unterricht, bei Ausschöpfung aller schulischen Mittel, einer zusätzlichen Betreuung und Unterstützung bedürfen.

 

Der spezifische Unterstützungsbedarf richtet sich nach der Feststellung durch das Jugendamt und orientiert sich stets an Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen, mit dem Ziel, den Kindern größtmögliche Autonomie zu gewährleisten.