Wir sprechen viele Sprachen. Wir sind interkulturell!

Deutsch- Türkisch- Kurdisch- Zazaki- Arabisch- Italienisch- Englisch- Französisch- Russisch- Ukrainisch- Niederländisch- Polnisch- Rumänisch- Romanes- Bulgarisch- Albanisch- Georgisch- Armenisch- Bosnisch- Serbisch- Kroatisch- Spanisch- Portugiesisch- Persisch/Farsi/Dari- Aserbaidschanisch- Paschto- Urdu- Hindi- Chinesisch- Somali- Twi- Mandinka- Tigrinya- Mazedonisch

 

Wir sind Qualifiziert im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung

Wir sind insbesondere ausgebildete Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Heilpädagogen und/oder staatlich anerkannte Erzieher bzw. Familienpfleger und haben viele Zusatzqualifikationen. Wir verfügen über ein hohes Maß an Expertise im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung.

 

Unsere Leistungen im Detail

Sozialpädagogische Familienhilfe §§ 27ff, §§ 31 und 36 des SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Angebot für Kinder, Jugendliche, Familien oder Alleinerziehende, die sich in akuten Krisen, Belastungssituationen und Überforderungen befinden und diese aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende, intensive, ambulante und längerfristig angelegte (durchschnittlich 12-18 Monate) Hilfe zur Erziehung, die sich an Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen richtet, welche aus unterschiedlichen Gründen eine vorübergehende familienunterstützende Hilfe benötigen und wünschen. Die Hilfe orientiert sich nach den Bedarfen des Familiensystems und hat fördernden und erhaltenden Schwerpunkt. So tragen ggf. die familienunterstützenden Hilfen hinsichtlich der Haushaltsführung, Lernförderung für Kinder zur Zielerreichung im System bei.

Erziehungsbeistandschaft § 30 und §36 SGB VIII

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erhalten in Form der Erziehungsbeistandschaft ein individuelles, auf sie zugeschnittenes, längerfristiges Hilfsangebot, um sie bei der Bewältigung von Herausforderungen und Problemen in ihrer Lebenswelt zu unterstützen und ihre Ressourcen zu aktivieren. Der Fokus der Arbeit liegt in dieser Hilfeform darauf, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsfähigkeit zu fördern und das Vertrauen in ihre Selbstwirksamkeit und ihre Resilienz aufzubauen. Diese Hilfeform ist in besonderem Maße dazu geeignet, zusammen mit Heranwachsenden konkrete Problemstellungen, die sie in ihrer Entwicklung stören intensiv zu bearbeiten.

Ambulantes Clearing § 27 ff. SGB VIII

Ein ambulantes Clearing ist insbesondere sinnvoll bei Familien, die erstmals einen Hilfebedarf angezeigt haben, der sich in seiner Vielschichtigkeit als erheblich unübersichtlich und sehr aufwendig zu analysieren darstellt und bei Familien deren Hilfebedarf schon lange bekannt ist, bei denen bisher aber keine der installierten Hilfeformen den gewünschten Erfolg gezeigt hat. Das ambulante Clearing hat zum Ziel alle, für die familiäre Problemstellung relevanten Kommunikations- und Interaktionsstrukturen umfassend systemisch zu untersuchen und die dadurch entstandenen Erkenntnisse für eine passgenaue Hilfeplanung zu nutzen.

Intensive sozialpädagogische Einzelfallbetreuung - § 27 in Verbindung mit § 35 und § 35a, § 36, § 41SGB VIII

Bei der INSPE handelt es sich um eine aufsuchende Arbeit für Jugendliche im Alter von 15- 18 Jahren und im Einzelfall auch für junge Heranwachsende bis 21 Jahren. Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kommt für Jugendliche in Betracht, welche eine intensive Unterstützung zur gesellschaftlichen Integration benötigen.

 

Das Ziel hierbei ist, dass sie ein selbstbestimmtes und autonomes Leben führen können. In Abstimmung mit dem Jugendlichen und der Familie, sowie den zuständigen Behörden (i.d.R. Jugendamt) sollten auch Rückkehrmöglichkeiten in die Familie geprüft werden. Ist diese Perspektive nicht gegeben, wird eine individuell abgestimmte Einbindung in das neue Lebensumfeld angestrebt. Bei älteren Jugendlichen oder jungen Erwachsenen soll nach Möglichkeit der Aufbau einer eigenständigen Lebensform angestrebt werden.

SPFH und Flexible Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern - § 27ff. sowie § 31 und 36 des SGB VIII

Hilfen zur Erziehung für Kinder psychisch kranker Eltern richtet sich primär an Familien mit Kindern und Jugendlichen, die von einer psychischen Krankheit betroffen oder bedroht sind und die bezüglich der Entwicklung und Erziehung ihres Kindes einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben. PIBEI e.V. bietet sowohl Angebote für Kinder von psychisch kranken Eltern (SPFH), als auch Hilfen für psychisch kranke Jugendliche und junge Volljährige (Flexible Hilfen) an.

 

Eltern, die aufgrund ihrer psychischen Lage wesentlich eingeschränkt oder selbst von einer psychischen Krankheit betroffen sind und aufgrund dessen Unterstützung benötigen, um ihre Pflichten als Eltern, ihrem Versorgungs- und Erziehungsauftrag nachkommen zu können, sollen durch dieses Angebot unterstützt werden.

Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit dient der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren. Dieses soll durch die Form des sozialen Lernens in der Gruppe geschehen.

 

Der Bedarf wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens durch das Jugendamt festgelegt. Bei der Durchführung der Hilfe werden die Ziele regelmäßig auf die Realisierbarkeit überprüft ggf. angepasst.

 

Soziale Gruppenarbeit stellt eine Alternative und eine mögliche Ergänzung zur Einzelfallhilfe dar, um Verhaltensänderung in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Dies setzt die Bereitschaft der Kinder/Jugendlichen voraus.

Betreuung & Versorgung des Kindes in Notsituationen § 20 SGB VIII/ §§ 27 ff. § 36

Der/ Die Familien unterstützende/n Dienst/ Hilfen (im folgenden FUD/ FUH) ist ein niederschwelliges, entlastendes Angebot für Erziehungsberechtigte, die im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung erhebliche Defizite im Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegebereich ihrer Kinder (bis 14 Jahre) aufweisen und deren Vernachlässigung zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen kann.

 

Der FUD/ die FUH wird nur in Verbindung mit einer weiteren Hilfeform nach §§ 27 ff. SGB VIII eingesetzt, so dass diese lediglich als ergänzende Maßnahme in die Hilfeplanung integriert werden kann.

Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung §27 Hilfen zur Erziehung i.V.m. §35a

Die Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) richtet sich primär an Familien mit Kindern und Jugendlichen, die von einer Behinderung, seelischen Erkrankung oder Entwicklungsverzögerung betroffen oder bedroht sind und die bezüglich der Entwicklung und Erziehung ihres Kindes einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben.

 

Darüber hinaus richtet sich dieses heilpädagogische Angebot an Eltern, die in ihren kognitiven Fähigkeiten wesentlich eingeschränkt oder selbst von einer Behinderung betroffen sind und aufgrund dessen Unterstützung benötigten, um ihre Pflichten als Eltern, ihrem Versorgungs- und Erziehungsauftrag nachkommen zu können. Es ist ein inklusives, ambulantes familienunterstützendes Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Hilfen zur Erziehung:
Herr Mehmet Ali Öztoprak
B.A. Gem. Pädagoge
M.A. Management in soz. Wirt. und diakon. Organisationen